Leasing

Beim Leasing überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer entweder bewegliche Sachen, wie Fahrzeuge, Maschinen, Telefonanlagen (auch als Mobilienleasing bezeichnet) oder unbewegliche Sachen, wie Firmengebäude (Immobilienleasing). Diese werden dem Leasingnehmer entgeltlich auf eine bestimmte Zeit bzw. Nutzungsdauer zur Verfügung gestellt.
Das zivilrechtliche Eigentum am Leasingobjekt verbleibt beim Leasinggeber.

Als Leasingnehmer sind Sie zum Unterhalt des Leasingobjektes verpflichtet. Je nach Art des Leasings müssen Sie nach Ablauf das Leasingobjekt zurückgeben, haben eine Kaufoption oder die Möglichkeit einer Verlängerung des Leasingvertrages.

Beim Leasing wird zwischen reinen Miet- bzw. Pachtverträgen, dem Operate Leasing und dem Finanzierungsleasing unterscheiden. Letzteres wird umgangssprachlich auch als Mietkauf bezeichnet, da diese Art von Leasingverträgen sowohl Elemente eines Kaufvertrages, als auch eines Mietvertrages enthält.

Wovon hängen die Leasingraten ab?

Die Leasingraten hängen von Anschaffungswert, Höhe der Anzahlung, Laufzeit in Jahren, Restwert bei Ablauf der Grundmietzeit und dem Effektivzinssatz ab.

Diese Form ist in der Gewerbefinanzierung möglich. Neben Verkauf und anschließendem Leasing einer bereits länger im Betriebsvermögen befindlichen Liegenschaft im Rahmen des Sale-and-lease-back können Sie auch im Zuge des Immobilienleasings ein völlig neues Gebäude auf diese Weise erwerben. Hier kauft die Leasinggesellschaft die von Ihnen gewünschte Liegenschaft auf und errichtet darauf ein Gebäude nach Ihren Vorstellungen. Je nach Restwert variiert die zu 100 % als „Mietaufwand“ absetzbare Rate. Sie schonen Liquidität und das Leasing-Objekt scheint nicht in der Bilanz auf. Sofern Sie eine Immobilienfinanzierung planen oder eine Umschuldung einer bestehen Immobilienfinanzierung überlegen, sollten Sie bestehende Privatkredite und Leasingverträge im Beratungsgespräch ansprechen. Eine vorzeitige Kündigung von Leasingverträgen ist bei Unternehmergeschäften hingegen oft nur einvernehmlich möglich. Das gilt vor allem beim Operate Leasing.

Dabei handelt es sich um ein reines Mietgeschäft. Die Leasinggesellschaft bzw. der Leasinggeber trägt das Eigentümerrisiko. In der Praxis wird diese Leasingvariante primär Firmen angeboten, doch auch Privatpersonen können Zugang haben.

Unternehmen steigern damit ihre Liquidität bei gleichzeitiger Steueroptimierung durch Absetzung von Leasingraten. Vor allem in Immobilien und Betriebsanlagen, sprich Maschinen, ist viel Kapital gebunden. Beim Sale-and-lease-back verkaufen Sie als Unternehmer Wirtschaftsgüter an einen Leasinggeber und leasen diese anschließend zurück.

Ich berate Sie gerne umfassend auf der Suche nach dem idealen Leasingmodell!

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